Müllabfuhrgebühr

Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.

Höhe der Gebühren (exkl. 10 % Umsatzsteuer)

Die Grundgebühr beträgt jährlich:
a) pro Mehrpersonen-Liegenschaft oder Mietwohnung ......... € 60,00
b) pro Einpersonen-Liegenschaft oder Mietwohnung ............ € 40,00
c) pro Zweitwohnsitz bzw. Wochenendliegenschaft ............... € 60,00
d) pro Anstalt, Betrieb, gewerblichem Objekt,
    öffentlicher Einrichtung u. sonstiger Arbeitsstelle ............. € 60,00

Für die Hausabfälle ist zusätzlich zur Grundgebühr eine mengenbezogene Gebühr zu entrichten:
a) pro abgeführter Abfalltonne 90 Liter ................................... € 7,20
b) pro abgeführter Abfalltonne 120 Liter ................................. € 9,60
c) pro abgegebenen Abfallsack 60 Liter .................................. € 4,30
d) pro abgeführten Abfallcontainer 1.100 Liter ....................... € 89,85
e) pro Rolle Maisstärke-Säcke (= 26 Stk. Säcke à 10 Liter) .. € 6,00

Entgelte für kompostierbare Abfälle lt. aktuellen Richtpreisen der ARGE Kompost und Biogas OÖ:
a) Grünschnitt                                                      pro m³ ......... € 9,53
b) Unzerkleinerter Baum- und Strauchschnitt   pro m³ ......... € 13,12
c) Geschrederter Baum- und Strauchschnitt     pro m³ ......... € 14,64
d) Wurzelstöcke klein                                          pro Stk. ....... € 6,82
e) Wurzelstöcke groß                                           pro Stk. ....... € 13,64

Zuständig